Veränderungen in unserer Kirche und unseren Kirchengemeinden – ein Überblick

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Derzeit erleben wir große Veränderungen im kirchlichen Leben, sowohl in unserem Dekanat als auch in der Landeskirche insgesamt. Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand geben.

 

Fusion der Dekanate

Die Fusion unseres Dekanats mit Bad Windsheim und Uffenheim ist auf einem guten Weg. Seit Herbst 2025 arbeitet eine Steuerungsgruppe mit externer Begleitung intensiv an den Planungen. Am 6. Februar 2026 tagten die drei Dekanatsausschüsse erstmals zusammen und im Oktober sollen alle wichtige Beschlüsse gefasst werden. Endgültige Entscheidungen werden im November 2026 auf der gemeinsamen Tagung der drei Dekanatssynoden getroffen werden. Der Start für den neuen Dekanatsbezirk soll der 1. Januar 2028 sein. Vorklärungen gibt es bereits in einigen Bereichen. Für unseren gemeinsamen Namen sind bereits Vorschläge gemacht, die allen Kirchenvorständen mit der Bitte um Rückmeldungen zur Kenntnis gegeben wurden. 

Die Leitung des fusionierten Dekanatsbezirks ist mit einem Dekan*innen-Team mit zwei Personen vorgesehen. Dienstsitze sollen Neustadt/Aisch und Uffenheim, der Dekanatssitz Bad Windsheim sein. Die Zusammenführung der Finanzen ist weitgehend geklärt. Eine Arbeitsgruppe entwickelt eine gemeinsame Struktur für die Geschäftsführung der Kindertageseinrichtungen und die Dekanatsjugenden werden sich bis Sommer über die Weiterarbeit Gedanken machen.

 

Veränderungen in der Landeskirche

Auch auf landeskirchlicher Ebene stehen wichtige Entscheidungen an. Die wegweisenden Beschlüsse fallen auf der Herbstsynode 2026 der Landeskirche.

Landesstellenplanung ab 2027

Grundlage für die Berechnung der Stellen ist künftig die Zahl der Gemeindeglieder und die Fläche, die Zahl der Kirchengemeinden spielt keine Rolle mehr. Das Stellenkontingent wird um mindestens 25 % maximal 35 % reduziert. Die Dekanatsbezirke verteilen die Stellen auf die Regionalgemeinden. Die Arbeit erfolgt in multiprofessionellen Teams von Pfarrer*innen, Diakon*innen und Religionspädagog*innen. 

Arbeit in Regionalgemeinden

Mehrere Kirchengemeinden sollen künftig eng in sogenannten Regionalgemeinden zusammenarbeiten. Ziel ist es, Kräfte zu bündeln und Verwaltung zu vereinfachen. Die Übertragung vieler Verwaltungsaufgaben, auch der Verantwortung für die Finanzen ist auf diese regionale Ebene mit einem zentralen Pfarramt vorgesehen. Angedacht ist auch die Einführung von Geschäftsführungen für die kirchengemeindenahe Verwaltung. Pfarrerinnen und Pfarrer werden so von Verwaltungsaufgaben entlastet. Die Geschäftsführungen werden ein  Bindeglied zwischen den Regionalgemeinden und der überregionalen Verwaltung sein. Künftig gibt es keine Verwaltungsstelle mehr, die am Dekanat angebunden ist. Deren Verwaltungsaufgaben werden in größeren Einheiten von der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden. Die Regionalgemeinde wird durch einen regionalen Kirchenvorstand geleitet.  Wie die einzelnen Kirchengemeinden künftig vertreten werden, ist noch in der Klärung. Die Immobilien bleiben im Besitz der Kirchengemeinden. 

Gebäudebedarfsplanung

Die Kirchengemeinden stehen, im Auftrag der Landeskirche in den nächsten Jahren in einem eigenen Prozess vor der Aufgabe, die Zahl ihrer Immobilien zu reduzieren. Angesichts einer zurückgehenden Anzahl von Kirchenmitgliedern und weniger Finanzmittel prüfen die jeweiligen Kirchenvorstände zurzeit sorgfältig, welche Gebäude von den Kirchengemeinden langfristig erhalten werden können. 

Viele Details sind noch in der Entwicklung. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam gute Wege finden werden. Wir gehen diesen Weg im Vertrauen auf Gott. Wir glauben daran, dass Gott in allen Veränderungen mit seinem Segen gegenwärtig ist, so wie er es immer war und über all unser Tun hinaus sein wird.

Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Frau Dekanin Ursula Brecht

    Ihre

    Ursula Brecht

    Dekanin